in der Bürgerbegegnungsstätte Martinskirche,
Normannengasse, 53909 Zülpich
Tagesordnung:
Satzungsänderung
Protokoll zur Vorstandssitzung vom 02.11.2010
Anwesende: Dr. Gerd-Rüdiger Wasmuth, Robert Hintzen, Marc Grospitz, Alois Drach
TOP: Änderung der Vereinssatzung gemäß § 6 Abs. 8 der Satzung vom 23.04.2010
Die von der Mitgliederversammlung am 23.04.2010 beschlossene neue Satzung kann wegen der Formulierung von § 6 Abs. 2 in der eingereichten Form nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Gemäß den Vorgaben des Amtsgerichts Bonn (Schreiben vom 09.09.2010 an das Notariat Dr. Stöhr, Zülpich) beschließt der Vorstand gemäß § 6 Abs. 8 der Satzung folgende Änderung:
Neue Fassung der Satzung:
§ 6 Vorstand
2. Vorstand im Sinn von § 26 BGB (Vertretungsvorstand) ist der von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählte Vorstand, bestehend aus den Personen gemäß Ziffer 1.a. bis 1.d. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei gemeinsam handelnde, vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder vertreten. Im Innenverhältnis wird vereinbart, dass der Vorsitzende gemeinsam mit mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied handelt; im Verhinderungsfalle des Vorsitzenden wird dieser von einem der übrigen Vorstandsmitglieder vertreten
Zum Vergleich:
Alte Fassung der Satzung:
§ 6 Vorstand